Mit unserem besonderen Leistungspaket unterstützen wir Bauträger schon vor Baubeginn der Bauphase in Fragen zu Wunschgrößen von potentiellen Kundenanfragen, aktuellen Ausstattungsbedürfnissen und kalkulatorischen Fragen.
Auch besteht Entscheidungsbedarf für eine schlüssige Teilungserklärung im Interesse des Bauträgers, um spätere Unklarheiten und gegebenenfalls Probleme mit dem Käufer oder der dann bestehenden Eigentümergemeinschaft zu vermeiden. Gleiches gilt für die Verfassung der zukünftigen Gemeinschaftsordnung für die künftige Gemeinschaft.
Sprechen Sie uns vor der Planphase an, um sich vertraglich und rechtlich abzusichern. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vermarktungserfolg!