Marktberichte

Als Marktberichterstatter des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) dürfen wir die jährlichen Frühjahrs- und Herbstmarktberichte mit unserem umfangreichen Datenschatz und unseren Markterfahrungen unterstützen. Täglich direkt am Immobilienmarkt, können wir Tendenzen beobachten, Preisveränderungen feststellen und von Nachfrageveränderungen berichten.

Auch am jährlichen „City-Report Aschaffenburg“ sind wir maßgeblich, mit unserem jährlichen Marktbericht und den Stadtteilveränderungen beteiligt.

Sie können alle Marktberichte des IVD über unser Büro beziehen oder einen kostenlosen Beratungstermin, mit Infos und möglichen Aussichten zum regionalen Immobilienmarkt, in unserem Büro wahrnehmen. Unsere Einschätzungen sind für Verkäufer und Käufer gleichermaßen von Bedeutung. Für die Regionen Aschaffenburg, Alzenau, Obernburg – Miltenberg, Seligenstadt, Babenhausen oder des Rhein-Main-Gebietes, sind wir gerade bei Preisfindungen kompetent.

DIE BESTE EMPFEHLUNG IST DIE REFERENZ

Sie wollen in Ihrer eigenen Immobilie wohnen oder in eine Immobilienanlage investieren? – Dann vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Seit fast 60 Jahren kaufen zufriedene Kunden Immobilien über Staab und machten Ihre Träume wahr – viele sogar mehrfach.

Finanzierung

DER WICHTIGSTE BAUSTEIN BEIM IMMOBILIENKAUF – DIE SICHERE FINANZIERUNG

Sie haben Ihre Traumimmobilie entdeckt und haben Kaufinteresse?

Meist ist hier Eile geboten. Viele Mitbewerber haben bereits eine pauschalierte Finanzierungszusage Ihrer Hausbank im Gepäck. Auf diesen Moment sollten Sie ebenfalls gut vorbereitet sein, um in eine entspannte Verhandlung eintreten zu können.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und dokumentieren. So wissen Sie was Sie genau, was Sie investieren können.

WAS BRAUCHEN SIE FÜR EINE FINANZIERUNGSANFRAGE

Um ein Immobiliendarlehen zu beantragen, müssen Sie verschiedene persönliche Unterlagen zur Immobilie vorlegen. Hierzu gehören …

DIE UNTERLAGEN ZUM OBJEKT

Vom Verkäufer, Makler, Bauträger oder Architekten bekommen Sie die wesentlichen objektbezogenen Unterlagen, die Sie mit der Finanzierungsanfrage oder dem Finanzierungsantrag einreichen müssen.

  • Planunterlagen vom Objekt oder Bauzeichnungen vom Architekten
  • Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Baubeschreibung, z.B. aus der Bauakte oder vom Bauträger
  • Aktuelle Flurkarte, bzw. einen Lageplan
  • Wohnflächenberechnung (alternativ ein Gebäudeaufmaß)
  • Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft bei Eigentumswohnungen
  • Aktuelle Fotos der Immobilie (Außen-/Innenaufnahmen)
  • Maklerexposé oder Bauträgerprospekt
  • Entwurf des notariellen Kaufvertrages
  • Renovierungsaufstellung bei Gebrauchtimmobilien (der letzten 10 Jahre)
  • Aufstellung geplanter Eigenleistungen mit Kostenschätzungen

Unser Tipp: Oftmals scheitern Kreditanfragen an den Formalitäten oder zögern diese unnötig hinaus, weil zum Beispiel wichtige Unterlagen fehlen.

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und finden die maßgeschneiderte Finanzierung für Sie.

DIE PERSÖNLICHEN UNTERLAGEN

  • Eigenkapitalnachweis z.B. Sparguthaben, Vertragsunterlagen bei Bausparguthaben, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen oder andere Geldanlagen/Fonds/Aktien, Elternbeitritt
  • Einkommensnachweise aller Käufer Bei Angestellten in der Regel die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate sowie die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
  • Bei Selbständigen Einkommenssteuerbescheide, Gewinnermittlungen und Bilanzen der letzten Jahre
  • Bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid
  • Wohnflächenberechnung (alternativ ein Gebäudeaufmaß)
  • Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft bei Eigentumswohnungen
  • Aktuelle Fotos der Immobilie (Außen-/Innenaufnahmen)
  • Maklerexposé oder Bauträgerprospekt
  • Entwurf des notariellen Kaufvertrages
  • Renovierungsaufstellung bei Gebrauchtimmobilien (der letzten 10 Jahre)
  • Aufstellung geplanter Eigenleistungen mit Kostenschätzungen

Unser Tipp: Oftmals scheitern Kreditanfragen an den Formalitäten oder zögern diese unnötig hinaus, weil zum Beispiel wichtige Unterlagen fehlen.

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und finden die maßgeschneiderte Finanzierung für Sie.

Geldwäschegesetz GWG

Als Immobilienmakler sind wir gesetzlich verpflichtet Verkäufer und Käufer zu identifizieren, aber erst dann, wenn ein ernsthaftes Kaufinteresse an einer Immobilie besteht. Dies ist einer der zentralen Bestandteile des Geldwäschegesetzes vom 26. Juni 2017.

Von einem ernsthaften Kaufinteresse ist nach der Gesetzesbegründung spätestens dann auszugehen, wenn einer der Beteiligten von dem anderen den Kaufvertrag im Entwurf erhalten hat. Darüber hinaus kann ein ernsthaftes Interesse am Abschluss des Kaufvertrags angenommen werden, wenn der voraussichtliche Käufer mit dem möglichen Verkäufer oder dem Makler eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag abgeschlossen hat. Eine Reservierungsgebühr an den Makler kommt diesem gleich.

WAS BEDEUTET DAS GELDWÄSCHEGESETZ FÜR KÄUFER/VERKÄUFER VON IMMOBILIEN?

Sobald sich Verkäufer und Käufer einig werden, bzw. die Begründung einer Geschäftsbeziehung vorliegt, müssen wir als Makler von beiden Parteien die Identität durch das Erheben von personenbezogenen Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) feststellen. Dafür benötigen wir von Ihnen.

  • die Kopie Ihres gültigen Personalausweises

Darüber hinaus müssen wir zusätzlich prüfen, ob Sie als unser Kunde, im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln. Weiter muss geprüft werden, ob es sich um eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied der betreffenden Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person handelt.

Bei juristischen Personen benötigen wir:

  • einen Handelsregisterauszug
  • eine Gesellschafterliste, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren
  • eine Ausweis-/Passkopie der auftretenden Person (z.B. Geschäftsführer oder Bevollmächtigter)

Das Geldwäschegesetz GwG verpflichtet uns als Makler, die erhobenen Daten fünf Jahre aufzubewahren. Nach § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.